AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Kähler Vermietungen, Rechenmeisterweg 14, 25761 Büsum, nachstehend "KVB" sind als Vermittler, für die Eigentümer die in der Vermietung befindlichen Appartements, tätig. Im Namen und Auftrag des Eigentümers schließen wir als Vertreter Mietverträge für das jeweilige Beherbergungsobjekt (wird namentlich im Angebot bzw. Buchungsbestätigung benannt) ab. Unsere Angebotsunterlagen nebst Preisliste und Bestätigungsschein sind Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen.

1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder per E-mail vorgenommen werden. Sie erhalten von uns ein schriftliches Angebot, der Vertrag kommt auf Grund dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Angebotsfrist Ihre Annahme schriftlich erklären.
1a. Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag gilt abgeschlossen, sobald das Appartement mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt wurde.
2. Bereitstellung des Appartements
Reservierte Appartements stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel im Vermietungsbüro bzw. bei benannten Personen abzugeben. Für die Abrechnung werden An- und Abreisetag zu einem Urlaubstag zusammengefaßt, der Abreisetag. Die KVB ist berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu berechnen.
2a Ausnahmen
Gerne stellen wir Ihnen das App. auch vor 16.00 Uhr zur Verfügung, wenn dieses uns möglich ist (Hauptsaison eher ausgeschlossen).
3. Rücktrittsversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluß dieser. Bei der Buchungsbestätigung legen wir Ihnen ein Überweisungsträger - Formular - bei.
4. Anzahlung / Restzahlung
Mit Vertragsabschluß - Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung des Reisepreises von 20% innerhalb von 14 Tagen an uns zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages bitten wir 14 Tage vor Reiseantritt unserem aufgeführten Konto gutzuschreiben. Die KVB ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 10 Tage oder Last Minute, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise zu zahlen oder nach vorheriger Absprache vor Bezug der Wohnung bar vor Ort.
5. Rücktritt vom Vertrag/Schriftform
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Rücktrittserklärungen sind formlos möglich, sollten - in Ihrem Interesse - aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen wir die bereits geleistete Zahlung sowie die mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigen werden. Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen: Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 70,00 Euro. Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises. Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zum 10 Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
Zum Mietausfall berechnen wir jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70,00 Euro netto.
Bei Nichtanreise nach Reisebeginn bzw. Stornierung 10 Tage vor Anreise wird die vollständige Rechnungssumme fällig, bzw. kann nicht zurückerstattet werden. Eine Weiter- oder Teilvermietung wird Ihnen verrechnet. Bei Stornierungen außerhalb der vorgenannten Fristen, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70,00 € netto für die Bemühungen an die KVB zu zahlen. Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der KVB an Dritte übertragen werden. Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer, so erheben wir für die Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Gelingt es uns, dass Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt unsere Aufwandsentschädigung 70,00 € netto. Umbuchungspauschale 10,00 € netto.
5a Vertragsübertragung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die KVB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der KVB als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen infolge verspäteter Anreise oder frühere Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Teilerstattung kann nur bei Wiederbelegung erfolgen.
7. Haftung und Pflichten
Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen vom Vertrag bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der KVB. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Sie verpflichten sich zugleich für Ihre Mitreisenden das Objekt pfleglich zu behandeln. Sie haften im vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen. Eltern haften für Ihre Kinder. Empfehlung: Abschluß einer Haftpflichtversicherung. Die KVB haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschl. der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstelplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind umgehend an die KVB bzw. bei benannten Personen mitzuteilen. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen in einen ordentlichen Zustand verlassen werden. Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Appartements, sind wir berechtigt, den Mehraufwand der entstehenden Kosten zu berechnen. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber der KVB schriftlich anzuzeigen. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Verinbarung mit der KVB mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast, bzw. Vertragspartner gesamtschuldnerisch.
8. Gewährleistung, Ausschlußfrist
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Vertretung vor Ort (Vermietungsbüro oder Außendienstmitarbeiter)
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist die örtliche Vertretung nicht erreichbar oder wird Abhilfe nicht geschaffen, so sind Sie verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber der KVB unter der vorstehenden angegebenen Anschrift bzw. Telefon- und Faxnummer anzuzeigen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, uns eine Frist zur Behebung zu stellen. Sie sind verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung dem Vermietungsbüro oder unter o.g. Anschrift geltend zu machen.
9. Rücktritt der KVB
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten - trotz Abmahnung - die auch mündlich erfolgen kann, vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, daraus folgt der sofortige Auszug aus dem App. bzw. dem Objekt. Dies gilt insbesondere für den Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars und bei nichtangemeldeten Personen oder Haustieren. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen, einschl. der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
10. Sonstiges, Verjährung
Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren nach 24 Monaten. Diese sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag. Eine Abtretung aller Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
11. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Büsum zu entrichten.
12. Datenschutz
Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
13. Gerichtsstand
Amtsgericht Meldorf
14. Sonstiges
Bei Vertragsabschluss gelten o.g. AGB´s.
Es gilt die gesetzliche MwSt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Endreinigung
Die Endreinigung beinhaltet nicht:
- den Abwasch (Geschirr)
- die Müllentsorgung
- das Ausräumen des Geschirrspülers am Abreisetag
- Entsorgung von Einweg- oder Mehrwegflaschen, Papiermüll o.ä. Wertstoffe

Bei nicht ordnungsgemäßem Hinterlassen des Appartements nach Abreise stellen wir diese Tätigkeiten nach Aufwand in Rechnung.

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